Produktinformationen "Sachkundeprüfung Bandfalldämpfer DGUV Regel 112-198"
Sachkundeprüfung Bandfalldämpfer
Bandfalldämpfer müssen gemäß der DGUV 112-198 nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach BGG 906 geprüft werden.Wir führen die Prüfungen in unserem Hause kompetent und schnell durch. Die PSA gegen Absturz wird nach erfolgreicher Prüfung mit einem Prüfaufkleber versehen und Sie erhalten ein Prüfzertifikat.
Wir führen Prüfungen sämtlicher Hersteller durch.
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