Produktinformationen "Prüfung Dreibein nach DGUV Regel 112-198 / 199"
Prüfung Dreibein nach DGUV Regel 112-198 / 199
Dreibeine müssen mindestens jährlich durch einen Sachkundigen nach BGG 906 geprüft werden. Schicken Sie Ihr Dreibein zu uns und wir prüfen diesen vor Ort in unserer eigenen Werkstatt. Sie erhalten danach einen Prüfaufkleber und ein Prüfzertifikat.
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