Die Brandschutzunterweisung gehört gemäß Arbeitsschutzgesetz, DGUV "Grundsätze der... mehr
Produktinformationen "Brandschutzunterweisung"
Die Brandschutzunterweisung gehört gemäß Arbeitsschutzgesetz, DGUV "Grundsätze der Prävention" & ASR 2.2. zu den Verpflichtungen des Arbeitgebers. Durch die Unterweisung werden die Teilnehmer:innen für ein sicherheitsbewusstes Handeln, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sowie für das sicherheitsgerechte Gestalten von Arbeitsplätzen sensibilisiert. Des Weiteren wird vermittelt, wie man sich im Brandfall richtig verhält, wo die Unterschiede in den einzelnen Brandklassen liegen sowie die Handhabung und sichere Nutzung von tragbaren Feuerlöschern.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.
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