Prüfung Brandschutzordnung nach DIN 14096
Ziel der Brandschutzordnung ist es, für alle Personen ( z. B. Besucher und Kunden, Mitarbeiter, Fremdfirmenmitarbeiter), die sich in Gebäuden aufhalten, objektspezifische Verhaltensregeln zusammenzustellen um
- den Eintritt von Brandereignissen zu verhindern,
- eine wirkungsvolle Alarmierung und organisierte Räumung des Gebäudes ermöglichen,
- die Personen im Gebäude dazu befähigen, Entstehungsbräne wirksam zu bekämpfen, sowie
- die begleitende Maßnahmen für den Einsatz der Feuerwehr vorzubereiten.
Die Erstellung, Aktualisierung und Prüfung der Pläne liegt in der Verantwortlichkeit des Bauherrn, des Betreibers oder Eigentümers. Die Pläne müssen vielfältige Anforderungen erfüllen und dürfen daher nur von sachkundigem Personal erstellt, aktualisert und geprüft werden.