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Kohlendioxidlöscher

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Kohlendioxidlöscher KS 2 CS-1, 2 LE, DÖKA
Kohlendioxidlöscher KS 2 CS-1, 2 LE, DÖKA
Kohlendioxidlöscher KS 2 CS-1, 2 LE, DÖKA Geeignet für Brandklasse B. Mit Stahlflasche DIN-EN 3. Das Einsatzgebiet ist dort, wo keinerlei Löschmittelrückstände auftreten dürfen, z. B. in Laboratorien, Druckereien, Küchen,...
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79,14 € *
Kohlendioxid-Feuerlöscher zur Miete
Kohlendioxid-Feuerlöscher zur Miete
Sie mieten einen Kohlendioxidlöscher 5kg (5 Löscheinheiten) Nach der Rücknahme wird der Feuerlöscher auf mögliche Beschädigungen und fehlende Plompe geprüft. Sollte Beschädigungen oder die Plompe fehlen wird die Reparatur, Instandhaltung...
Inhalt 1 Woche(n)
11,90 € *
Kohlendioxidlöscher KS 5 CS-1, 5 LE, DÖKA
Kohlendioxidlöscher KS 5 CS-1, 5 LE, DÖKA
Kohlendioxidlöscher KS 5 CS-1, 5 LE, DÖKA Geeignet für Brandklasse B, zugelassen für die Seeschifffahrt (MED). Stahlbehälter mit 5 kg Kohlendioxid mit einem Löschmittelbehälter aus Stahl. Die Ganzmetallarmatur besteht aus einem...
Inhalt 1 Stk
130,90 € *

Kohlendioxidlöscher

  • Er dient dem Ablöschen von Klein-und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugtem Druck ausgestoßen wird.
  • In Deutschland werden tragbare Feuerlöscher nach Europäischer Norm DIN EN 3 zugelassen. Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406-1…3 bleiben weiterhin in Deutschland zugelassen.
  • Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind in Brandklassen eingeteilt. Sie sind auf jedem Feuerlöscher angegeben, mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C, D und F abgekürzt. Als Löschmittel werden nicht brennbare Gase, Löschpulver, Schaum, Wasser oder wässrige Lösungen verwendet.
  • Kohlenstoffdioxid ist geeignet für Flüssigkeiten. 

 

Die Dauer des Löschmittelausstoßes wird oft unrealistisch hoch eingeschätzt. Aufgrund der begrenzten Löschmittelmenge und zugleich einer hohen Ausstoßrate kann man nur mit recht kurzen Zeiten rechnen.

Zur Instandhaltung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14406-4 sowie die vom Hersteller erlassenen Instandhaltungsanweisungen.

Seit Januar 2008 ist es in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese zusätzlich gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer nach TRBS 1203/2 ausgebildeten zur Prüfung befähigten Person überprüfen zu lassen. Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher längstens nach Ablauf von 2 Jahren auf seine Funktion kontrolliert werden und erhält nach ordnungsgemäßer Instandhaltung einen Instandhaltungsnachweis.

Wir bieten Ihnen diesen Service. Sprechen Sie uns gerne an!

 

Er dient dem Ablöschen von Klein-und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugtem Druck ausgestoßen wird. In Deutschland werden... mehr erfahren »
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Kohlendioxidlöscher
  • Er dient dem Ablöschen von Klein-und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugtem Druck ausgestoßen wird.
  • In Deutschland werden tragbare Feuerlöscher nach Europäischer Norm DIN EN 3 zugelassen. Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406-1…3 bleiben weiterhin in Deutschland zugelassen.
  • Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind in Brandklassen eingeteilt. Sie sind auf jedem Feuerlöscher angegeben, mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C, D und F abgekürzt. Als Löschmittel werden nicht brennbare Gase, Löschpulver, Schaum, Wasser oder wässrige Lösungen verwendet.
  • Kohlenstoffdioxid ist geeignet für Flüssigkeiten. 

 

Die Dauer des Löschmittelausstoßes wird oft unrealistisch hoch eingeschätzt. Aufgrund der begrenzten Löschmittelmenge und zugleich einer hohen Ausstoßrate kann man nur mit recht kurzen Zeiten rechnen.

Zur Instandhaltung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14406-4 sowie die vom Hersteller erlassenen Instandhaltungsanweisungen.

Seit Januar 2008 ist es in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese zusätzlich gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer nach TRBS 1203/2 ausgebildeten zur Prüfung befähigten Person überprüfen zu lassen. Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher längstens nach Ablauf von 2 Jahren auf seine Funktion kontrolliert werden und erhält nach ordnungsgemäßer Instandhaltung einen Instandhaltungsnachweis.

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